Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Käufer- und Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet.

§ 2
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.

§ 3
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

§ 4
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.

§ 5
Die übliche Maklerprovision beträgt:

a.     Bei Kaufgeschäften von bebauten Grundbesitz, Eigentumswohnungen, Unbebauten Grundbesitz und Geschäftsobjekten:  4,0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zzgl. 19 % MwSt.

b.     Bei Vermietung/Verpachtung von Wohnräumen zwei Monatsnettokaltmieten/-pachten zzgl. 19 % MwSt.

c.     Bei Vermietung von Geschäftsräumen und Grundstücken bis zu einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren drei Monatsnettokaltmieten/-pachten zzgl. 19 % MwSt. Ab einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren und bei unbefristeten Vertragslaufzeiten vier Monatsnettokaltmieten/-pachten zzgl. 19 % MwSt.

Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt, soweit es keine anderen verbindlichen rechtlichen Regelungen gibt, mit der im Angebot festgelegten Höhe.

§ 6
Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies innerhalb von 4 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.

§ 7
Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.

§ 8
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers oder der Sitz seiner Zweigstelle.




Allgemeine Hinweise zu unserem Internetauftritt und Impressum nach § 6 und § 7 Teledienstgesetz

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Maklererlaubnis nach § 34 c GewO durch das Landratsamt Pfaffenhofen vom 17.03.1995.

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