Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist
nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote
gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen
begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Käufer- und
Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet.
§ 2
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten
Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Unsere Nachweise sind
freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung
bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
§ 3
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im
zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag
vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der
Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt,
Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
§ 4
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag
aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus
anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht
erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige
Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in
den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart
oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende Maklergebühr. Die
Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände
fällig.
§ 5
Die übliche Maklerprovision beträgt:
a. Bei Kaufgeschäften von bebauten Grundbesitz, Eigentumswohnungen, Unbebauten Grundbesitz und Geschäftsobjekten: 4,0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zzgl. 19 % MwSt.
b. Bei Vermietung/Verpachtung von Wohnräumen zwei Monatsnettokaltmieten/-pachten zzgl. 19 % MwSt.
c. Bei Vermietung von Geschäftsräumen und Grundstücken bis zu einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren drei Monatsnettokaltmieten/-pachten zzgl. 19 % MwSt. Ab einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren und bei unbefristeten Vertragslaufzeiten vier Monatsnettokaltmieten/-pachten zzgl. 19 % MwSt.
Die
Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt, soweit es keine anderen verbindlichen rechtlichen Regelungen gibt, mit der im Angebot festgelegten Höhe.
§ 6
Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt
bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies innerhalb von 4 Tagen nach
Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt
gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der
Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
§ 7
Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten Makler
untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf Datenträgern zu
speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens
nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder
objektrelevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.
§ 8
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers oder der Sitz
seiner Zweigstelle.
Allgemeine Hinweise zu unserem Internetauftritt und Impressum nach § 6 und § 7 Teledienstgesetz
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Maklererlaubnis nach § 34 c GewO durch das Landratsamt Pfaffenhofen vom 17.03.1995.
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